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AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung unserer exklusiven Feriendomizile, für die wir im Auftrag der jeweiligen Eigentümer handeln und tätig werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und acquando als Vermittler

                1. Vertragsabschluss

acquando schließt als Vermittler namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer Mietverträge mit den Gästen. acquando haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer. acquando ist berechtigt, alle im Zusammenhang des Mietvertrages stehenden Erklärungen und Forderungen auszuführen.

 

        2. Wirksamkeit

 

Mit Ihrer Reiseanmeldung wird acquando der Abschluss eines verbindlichen Gastaufnahmevertrages geboten. Der Gastaufnahmevertrag für das angefragte Ferienappartement oder Ferienhaus gilt als geschlossen, sofern dieser durch acquando mündlich, elektronisch, oder schriftlich zugesagt, bzw. bestätigt wird.   

 

        3. Bezahlung

Mit der Bestätigung/ Rechnung ist binnen acht Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag hingegen bis spätestens vier Wochen vor Anreise. Bindend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von acquando. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 30 Tage, so wird der Gesamtbetrag in einer Summe sofort zur Zahlung fällig.

Ist der Mieter mit der An- und/ oder Restzahlung in Verzug, kann der Mietvertrag zu seinen Lasten gekündigt werden. Hierbei hat der Mieter für die Rückabwicklung eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 95 EUR zu tragen.

3.1. Mietkaution

Für die Anmietung einzelner Ferienappartements oder Ferienhäuser ist die Hinterlegung einer unverzinslichen Mietkaution vorgesehen, die bis spätestens vier Wochen vor Anreise eingezahlt sein muss. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Abreise wieder vollständig zurückerstattet, sofern das von ihm angemietete Feriendomizil vollständig, unversehrt und vertragsgemäß übergeben wurde.

4. Nebenkosten

Für alle unsere Feriendomizile ist eine Mindestanmietung von einer Woche erwünscht. Hierbei sind die in der jeweiligen Beschreibung aufgeführten Nebenleistungen wie beispielsweise die gültige Mehrwertsteuer, Strom, Wasser, Gas, Heizung und ein Wäschepaket pro Person, als auch die notwendige Endreinigung enthalten. Auf Wunsch und Anfrage werden gegen Aufpreis weitere Wäschepakete und Zwischenreinigungen bereit gestellt, bzw. erbracht.

5. Personenzahl

Eine Belegung des jeweiligen Ferienappartements/ Ferienhauses ist lediglich für die bei Mietvertragsabschluss angemeldeten und durch acquando bestätigten Personenanzahl genehmigt. Kinder ab etwa 18 Monaten werden hierbei als volle Personen geführt, Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten hingegen können wahlweise im Elternbett übernachten oder im eigen mitgeführten Kinderbett.

Die Aufnahme weiterer Personen ist bis zur maximal zulässigen Belegung zulässig und acquando vor Anreise mitzuteilen. Gegebenenfalls ist dies gegen einen Mehrpreis möglich.

Eine Anmietung/ Belegung über die maximal angegebenen Personenanzahl (einschliesslich Kindern über 18 Monaten) wird ausdrücklich untersagt und kann bei Zuwiderhandlungen zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses zu Lasten des Mieters führen.   

6. Haustiere

Das Mitführen von Haustieren ist vor Abschluss eines Mietvertrages acquando anzuzeigen und nur in den dafür ausgewiesenen Feriendomizilen zulässig, in denen Haustiere willkommen sind. Das unerlaubte und/ oder unangemeldete Mitführen von Haustieren kann mit Rücksicht auf Allergiker zu Lasten des Mieters die sofortige Kündigung des Mietvertrages bewirken. 

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier sich gemäß den allgemeinen Bestimmungen verhält und keine Nachbarn belästigt. Ferner ist darauf zu achten, dass das Haustier nicht im Bett und/ oder auf Polstermöbeln liegt oder schläft. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Haustier sein "Geschäft" nicht im Garten hinterlässt. Sofern erforderlich, hat der Mieter für den Mehraufwand einer notwendigen Reinigung aufzukommen.

7. Swimmingpool

Verfügt ein Feriendomizil über einen hauseigenen Swimmingpool, so steht dieser in der Regel in der Zeit von Mai bis September zur Verfügung. Die Nutzung des Pools durch den Mieter und seine Mitreisenden erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Bademeister oder eine andere durch den Vermieter gestellte Aufsichtsperson vor Ort zur Verfügung steht. 

Der Mieter verpflichtet sich, für sich und seine Mitreisenden - insbesondere für minderjährige Kinder, Kleinkinder und Babys - jegliche Vorsorge und Verantwortung für einen sicheren Gebrauch des Pools und den gesamten Poolbereich zu gewährleisten. Insbesondere um den Poolbereich kann es bei Nässe zu Rutschgefahr kommen. Auch hierfür übernimmt der Mieter für sich und seine Mitreisenden die Gesamtverantwortung.

Nichtschwimmern, Kindern/ Kleinkindern und Babys ist der Aufenthalt am gesamten Poolbereich nur dann gestattet, wenn eine volljährige Person und/ oder ein fundierter Schwimmer unter ständiger Aufsicht anwesend sind.  

8. Telefon

Wird in den angebotenen Feriendomizilen ein Telefon bereitgestellt, deren Nutzung kostenlos ist, beschränkt sich diese ausschließlich auf Telefonate in das deutsche Festnetz. Telefonate zu Sonderrufnummern, sind für den Mieter ebenso kostenpflichtig, wie geführte Telefonate ins Mobilfunknetz oder ins Ausland und werden bei Inanspruchnahme gesondert in Rechnung gestellt.

9. Internet

Die Nutzung einer Internetverbindung ist für die Mieter kostenlos, sofern vorhanden. Die Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen zulässiger und gesetzlicher Vorschriften. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich hierbei, diese anzuerkennen und werden für die Nichteinhaltung haftbar gemacht. Das Herunterladen rechtswidriger Inhalte wird ausdrücklich untersagt.

10. Rauchen

Das Rauchen ist in allen unseren Ferienwohnungen und Ferienhäusern ausdrücklich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen und umfangreiche Reinigungskosten mit sich ziehen.

11. An-/ Abreise

Die Schlüssel für das Feriendomizil können am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr empfangen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr am Ort der Entgegennahme wieder abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels einer Schließanlage haftet der Mieter für die entstehenden Kosten einer neuen Schließanlage. Dies gilt ebenso bei ferngesteuerten Toröffnern für Garagen.

Der Mietgegenstand ist am vereinbarten Abreisetag pünktlich und besenrein zu hinterlassen, das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll in die vorgesehenen Mülltonnen und das Leergut entsprechend zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind vollständig zu schließen. Bei einer überdurchschnittlichen Verunreinigung behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.  

12. Nichtanreise/ vorzeitige Abreise

Laut Gesetz wird der Gast von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, das ein in seiner Person liegender Grund wie beispielsweise eine Erkrankung oder eine Verhinderung aus familiären oder beruflichen Gründen die Nutzung des Feriendomizils nicht ermöglicht. Der Gast ist daher verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen für die Wäschepakete und die Endreinigung anrechnen lassen, als auch Einnahmen aus anderweitiger Vermietung.

12.1 Umbuchung

Im Falle einer Umbuchung, Stornierung und/ oder Kündigung - die der Mieter zu verantworten hat - hat der Mieter für den entstehenden Zusatzaufwand eine Pauschale in Höhe von 95 EUR zu entrichten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die auf unserer Homepage kostengünstig über unseren Partner - der europäischen Reiseversicherung - abgeschlossen werden kann.

13. Schäden oder Mängel

Alle Feriendomizile werden dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollte dennoch bei Anreise ein Mangel bekannt werden, wird um umgehende Meldung gebeten, damit dieser abgestellt werden kann. Ansonsten ist davon auszugehen, dass der Mietgegenstand zu Ihrer vollsten Zufriedenheit entspricht.

14. Höhere Gewalt

Kann eine Vermietung und/ oder zugesicherte Anreise infolge höherer Gewalt (z. Bsp. Wasser- Sturm- oder Brandschäden) oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht wie vereinbart zugesichert werden, ist acquando berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz werden hierbei ausgeschlossen.

15. Einrichtung

Wir sind stets bemüht, die auf unserer Website gezeigten Aufnahmen der jeweiligen Feriendomizile auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass beispielsweise abgebildete Möbel o.a. Gegenstände nach der erfolgten Aufnahme aufgrund einer Beschädigung oder Erneuerung augetautscht werden musste. Hierbei achtet acquando darauf, das die Funktion gewährleistet wird. 

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist - soweit zulässig - der Sitz von acquando in Hamburg